AGB

Wir möchten, dass Sie mit unserem Umzugsunternehmen in Hamburg und Deutschlandweit sicher umziehen können.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TipTop Umzüge Hamburg

Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle vertraglich vereinbarten Umzugsleistungen der TipTop Umzüge Hamburg.

 

Beauftragung eines Frachtführers

Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen, Subunternehmer z.B. Ferntouren.

Zusätzliche Leistungen

Leistungen und Aufwendungen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren oder nicht angezeigt wurden, werden gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss erweitert wird. Alle Möbel die am Stück mehr als 100 KG wiegen, können mit einem entsprechenden Schwerlastzuschlag berechnet werden. Diese Gebühren werden fair und in üblicher Höhe berechnet.

Missverständnisse

Für Missverständnisse, die durch Weisungen und Mitteilungen des Auftraggebers bzw. der umziehenden Person entstehen und solche, die an andere, zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Mitarbeiter der TzpTop Umzüge Hamburg gerichtet sind, haftet der Auftraggeber.

Regelung für Einlagerungen.

Die gewünschten Gegenstände werden sicher und trocken eingelagert.

Die Lagerkosten müssen immer vor der Einlagerung bezahlt werden. Erst dann kann eine Einlagerung erfolgen. Die Herausgabe der eingelagerten Gegenstände ist erst nach vollständiger Zahlung möglich.

Die Kosten sind immer im Voraus zu zahlen.

Wenn die Lagerkosten auch nach Zahlungserinnerung und Mahnung nicht beglichen werden und auch sonst keine andere Vereinbarung getroffen wurde, kann das Lager nach einem Zahlungsverzug von einem Monat auf Kosten des Schuldners geräumt werden. Es besteht dann ausdrücklich kein Anspruch mehr auf die eingelagerten Dinge.

Lagervertrag / Einlagerungen

Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt. Eine Einlagerung in unseren Räumlichkeiten kann nur erfolgen, wenn wir das Umzugsgut des Kunden komplett an- und auch ausliefern. Eine Selbsteinlagerung (Kundenseitige Anlieferung und Abholung) muss schriftlich im Auftrag vorab mit uns vereinbart werden und beinhaltet immer (aus versicherungstechnischen Gründen) eine von uns gestellte Einlagerungshilfe (Mitarbeiter), welcher im Trägerstundenlohn dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt wird. Die Kosten einer Einlagerung beziehen sich immer auf jeden angefangenen Monat und müssen vor der Auslagerung beglichen werden. Eine Kündigung der Einlagerung kann nur schriftlich und mit einer Frist von mindestens einen Monat erfolgen.

Sicherung besonders transportempfindlicher Güter

Der Auftraggeber bzw. die umziehende Person ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten, wie z.B. Waschmaschine, Audioabsoielgeräten mit drehenden Medien, Fernseh- Radio und Hi-Fi-Geräten, EDV-Anlagen, etc. fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet, somit haftet der Auftraggeber bei Schäden.

Erstattung der Umzugskosten

Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderungen direkt an den Umzugsunternehmen auszuzahlen.

Elektro-, Sanitär- und Installationsarbeiten (auch an Waschmaschine und Trockner)

Die Mitarbeiter der Firma TipTop Umzüge Hamburg führen keine Elektro-, Gas-, Dübel-, Wasser-, Sanitär und sonstigen Installationsarbeiten (auch an EDV) durch, sofern diese nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden (Angebot, Auftragsbestätigung). Ausgenommen sind Gasinstallationen welche grundsätzlich nicht durchgeführt werden.

Soweit diese Arbeiten vereinbart wurden sind die erforderlichen Materialen, mit Ausnahme von Standarddübeln, für den Anschluss der jeweiligen Sache vom Auftraggeber oder der umziehenden Person (uP) bereitzustellen. Weiter hat der Auftraggeber oder die uP dafür Sorge zu tragen, dem Monteur eine Skizze bereitzustellen, welcher der Verlauf und die Lage von Strom- und Wasserleitungen zu entnehmen ist.

Für Schäden an Leitungen, jeglicher Art, welche anhand der Skizze nicht ersichtlich waren, haftet der Auftraggeber oder die uP. Der Auftraggeber bzw. die uP ist weiter dazu verpflichtet das Büro über die Beschaffenheit der Untergründe aufzuklären. Der Auftragnehmer führt keine Verlängerung von Leitungen, jeglicher Art, durch.

Dem Auftraggeber bzw. der uP ist bewusst, dass die Wiederverwendung von bereits gebrauchten Anschlussmaterialien, wie z.B. Schläuchen, Leitungen, Dichtungen etc. die Gefahr von Leckagen und Defekten birgt. Sofern es der Auftraggeber bzw. die uP also unterlässt, dem Monteure, die entsprechenden Neuteile am Umzugs-/Montagetag bereitzustellen, erfolgt die Installation der entsprechenden Geräte durch den Auftragnehmer, nur unter Ausschluss jeglicher Haftung für Schäden, welche infolge von Leckagen und Defekten an den entsprechenden Teilen/Geräten, aber auch an umliegendem Mobiliar, Immobilien, Personen, etc., ggf. entstehen.

Von der Wiederverwendung von gebrauchten Anschlussschläuchen von Waschmaschinen und Trocknern wird von Seiten des Auftragnehmers klar abgeraten, da diese Schläuche porös sein können. Da dieser Zustand selbst durch genau Prüfung des Monteurs teilweise nicht erkannt werden, kann schließt der Auftragnehmer eine Haftung für Schäden aus, welche infolge eines Defekts an einem Altschlauch nach/durch Einbringung an den Bestimmungsort entstanden sind.

Küchenmontagen

Beim Abbau von Küchen kann es vorkommen, dass einzelne Elemente zu stark mit der Wand verklebt sind. Wenn diese Elemente beim Lösen von der Wand Schäden an der Wand, Fließen oder am Putz verursachen, können wir keine Haftung dafür übernehmen. Manche Klebstoffe ziehen über die Zeit sehr stark in die Wände ein und dann ist ein Entfernen ohne Schäden an der Wand nicht mehr möglich.

Überprüfungspflicht des Umzugsgutes

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.

Umzugsmaterial

Material, welches vom Kunden bei uns geliehen wurde, muss bis spätestens 4 Wochen nach dem Tag des Umzuges wieder bei der TipTopUmzüge Hamburg abgegeben werden. Im Mietpreis enthalten ist eine einmalige Anlieferung und Abholung des Materials (nur bei Beauftragung des Umzuges). Falls der Kunde sich nicht bis spätestens 4 Wochen nach dem Tag des Umzuges zwecks Terminabsprache/Abholung des Materials bei der Firma TipTopUmzüge Hamburg meldet, bekommt der Kunde den Kauf des Materials in Rechnung gestellt, da dieses dann als Kaufmaterial abgerechnet sein muss. In diesem Fall, folgt die Rechnung per PDF und muss vollständig vom Auftraggeber innerhalb 7 Tagen übernommen werden.

Umzugskartons

Die Parteien sind sich darüber einig, dass Umzugskartons, sofern diese vom Auftraggeber oder Dritten selbst gepackt werden nicht schwerer als 20kg sein dürfen.

Die Parteien sind sich weiter darüber einig, dass Schäden, welche durch mangelnde Verpackung z.B. Baumarktkartons, „Bananenkisten“, … entstehen außerhalb der Haftung des Auftragnehmers liegen.

Grundsätzlich haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, welche auf mangelnde Verpackung durch den Auftraggeber oder Dritten zurückzuführen sind.

Handwerksvermittlung

Bei Leistung durch zusätzliche vermittelte Handwerker haftet das Umzugs unternehmen nicht sondern die Firma selbst spricht von dritten

Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar zu bezahlen. Ansonsten gelten die im Angebot oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsbedingungen.

Wenn eine Anzahlung vereinbart wurde, kann diese Anzahlung nur berücksichtigt werden, wenn der Betrag rechtzeitig vor dem Umzug auf dem Firmenkonto eingegangen ist. Andernfalls ist diese Summe auch vor dem Entladen in bar zu zahlen. Der ggf. zu viel gezahlte Betrag wird dann selbstverständlich zurück überwiesen.

Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist das Umzugsunternehmen berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.

Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.

Rabatte

Die vom Auftragnehmer gewährten Rabatte in einem Angebot (z.B. Frühbucher-, Bestandskunden-, Termin- oder Neukundenrabatte), sind grundsätzlich nicht mit anderen Rabatten, welche dem Auftraggeber oder Dritten, ggf. vom Auftragnehmer früher in Aussicht gestellt wurden (Kulanz-, Regulierungs- oder Kundenwerbungsrabatte) kombinierbar.

Umzugsvertrag

Der Umzugsvertrag kommt zu Stande, wenn die TipTop Umzüge Hamburg den Auftrag, dem Auftraggeber, schriftlich per Auftragsbestätigung bestätigt hat.

Stornierung des Vertrages und Terminverschiebungen

Wird der Vertrag durch den Auftraggeber oder einen Dritten storniert oder verschoben, so ist ein Drittel des Auftragswertes vom Auftraggeber oder einem Dritten als Entschädigung für den Aufwand des Auftragnehmers zu zahlen. Wird der Vertrag jedoch nicht spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Leistungstag storniert oder verschoben, so sind 100% der Auftragssumme als Entschädigung vom Auftraggeber oder einem Dritten an den Auftragnehmer zu bezahlen.

-Ab 4 Wochen vorher = 50% der vereinbarten Auftragssumme. (Mindestens jedoch 55 Euro)

Werden dem Auftraggeber überlassene Leihkartons nicht binnen 14 Tagen zurückgesandt, so werden dem Auftraggeber pro nicht zurückgegebenem Karton 1,00 € zzgl. MwSt., bzw. 15,00€ pro Kleiderbox, berechnet. Im Zweifel finden die Bestimmungen des § 415 HGB ihre Anwendung.

Anlaufwege

Bei unseren Angeboten setzen wir voraus, dass wir mit dem Transportfahrzeug in einer max. Entfernung zum Hauseingang von 10m be – und entladen können. Sofern uns der Kunde nicht mit einer Halteverbotszone beauftragt hat und auch nicht selbst die Be- oder Entladezone freihält, berechnen wir zusätzliche Kosten für den entstandenen höheren Zeitaufwand oder für zusätzliche Mitarbeiter, damit der Umzug zu der ursprünglich geplanten Zeit abgeschlossen werden kann.

Halteverbotszonen

Halteverbotszonen müssen ca. 15 Werktage vorher bei uns bestellt werden, damit die Genehmigung rechtzeitig bei dem jeweils zuständigen Amt beantragt werden kann. Die Leistung beinhaltet dann die Genehmigung, Aufstellen der Schilder, 3 Tage Protokollierung der Fahrzeuge in der Zone mit Ventilstand, Abholung der Schilder.

Der Kunde ist dafür zuständig, uns darauf hinzuweisen, wenn es sehr begrenzte Parkmöglichkeiten gibt. In diesem Fall muss der Kunde entweder eine Halteverbotszone bei uns oder bei einem anderen Anbieter bestellen oder sonstige Haltemöglichkeiten mit uns kommunizieren. Ansonsten kann ein Mehraufwand wegen längeren Abtrage wegen / Laufwegen entsprechend in Rechnung gestellt werden.

Coronavirus/COVID 19 (Coronavirus SARS-CoV-2)

Dem Auftraggeber ist bewusst, dass der Auftragnehmer den Auftrag auf Grund von krankheitsbedingten Ausfällen oder sich aus der allgemeinen Situation ergebenden Sachlage, jederzeit auf unbestimmte Zeit verschieben kann.

Der Auftragnehmer haftet in diesem Fall nicht für Kosten jeglicher Art, welche dem Auftraggeber oder Dritten hieraus entstehen.

Aufrechnungsverbot

Nach § 309 Nummer 3 BGB: Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht.

Schlichtung

Kommt es zu Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Transportunternehmen, können sich die Auftraggeber kostenfrei an eine Schiedsstelle des Bundesverbandes Möbelspedition (AMÖ) wenden. Strittige Angelegenheiten prüfen wir sofort vor Ort; die Speditionen sind verpflichtet, sich an die Schiedssprüche des Gremiums zu halten.

Schadensanzeige

(1) Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn der Empfänger dem Frachtführer die Überschreitung der Lieferfrist nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigt (§ 438 Abs. 3 HGB).

(2) Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes erlöschen, wenn der Verlust oder die Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens 1 Tag nach der Ablieferung angezeigt gemeldet ist, sowie wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung angezeigt ist. (§§ 451 f HGB)

(3) Eine Schadensanzeige nach Ablieferung ist schriftlich zu erstatten; die Übermittlung der Schadensanzeige kann mit Hilfe einer telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn aus der Anzeige der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. (§ 438 Abs. 4 HGB)

(4) Werden Verlust, Beschädigung oder Überschreitung der Lieferfrist bei Anlieferung angezeigt, so genügt die Anzeige gegenüber demjenigen, der das Gut abliefert.

(5) Bei einem Schadensfall, darf kein Geld von der vereinbarten Rechnungssumme vom Absender einbehalten werden. Der Schaden wird separat über die Versicherung geklärt. Handelt der Absender gegen diese Vereinbarung, gilt dies als Vertragsbruch und kann zur Anzeige führen.

Besondere Haftungsausschlussgründe

Gemäß § 451d HGB ist das Umzugsunternehmen von der Haftung befreit, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: Beförderung von Edelmetallen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender, Behandeln, Verladen, Entladen des Gutes durch den Absender; Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle nicht entspricht, sofern das Umzugsunternehmen auf die Gefahr einer Beschädigung hingewiesen hat und die Ausführung dennoch verlangt ist; Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen; natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, demzufolge das Gut besonders schadensanfällig ist. Für vorgenannte Ausschlüsse, ist durch den Kunden eine gesonderte Versicherung des Gutes abzuschließen.

Haftungsgrenze

Die Haftung des Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von € 620 je m³ Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. (§ 451 e HGB)

Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.